Stupid German Money               Zurueck

 

 

1.Milliarden Euro aus Deutschland fördern das amerikanische Filmgeschäft

2.Fall der deutschen Telekom

3.Cross Border Leasing (Kommunen bringen Tafelsilber zum Pfandleiher, wie reagieren die Staatsanwaltschaften?)

 

Allgemein

Der Begriff des "Stupid German Money oder Silly German Money" entstand in Hollywood durch Fondinvestments der Deutschen. In der Wirtschaft herrscht wie in der Natur eine Nahrungskette an der Amerika noch vor Deutschland und Europa an der Spitze steht. "fressen und gefressen werden" oder betruegen und betrogen werden sind treibende Kraefte jeder Wirtschaft. (Auch der Deutschen) Das so umfangreich Geld seitens der Filmfonds und Aktienmaerkte nach Amerika floss und viele deutsche Investoren und Aktionaere ueber den Tisch gezogen wurden liegt hauptsaechlich an der Jungfräuligkeit jener. "Amerika ist die Lokomotive der Weltwirtschaft" ohne und gegen sie gehe nichts hoert man immer wieder gebetsmuehlenartig wiederholt. Systembedingt ist die Wirtschaft der USA nicht besser als die eurpaeische, nur unser Glaube macht sie dazu. Dieser altbackene deutsche Glaube der Omnipotenz der amerikanischen Wirtschaft (bzw. -Armee) zieht sich quer von deutschen Kapitalmarkt bis hin zu Vertretern oeffentlichen Koeperschaften. In der Wirtschaft gibt es keine Ehrlichkeit, nur wer seinen Geschaeftspartner kontrollieren kann, kann damit rechnen das sein gegenueber aus Bequemlichkeit ein Stueck ehrlich ist, quasi Waffengleichheit herrscht. (Ansonsten muss man gehorchen)   

 

Wie entsteht Stupid German Money

Oder warum fließt Geld vorwiegend von Deutschland in Richtung nach Amerika, wie als wenn es eine grosse Pumpe ueber den Teich befoerdern wuerde?

1. Es ist unser immer noch vorhandener Glaube an die Unfehlbarkeit und Ueberlegenheit der amerikanischen Wirtschaft, die uns glauben läßt Deutsches Geld ist dort gut aufgehoben und bringt die maximale Rendite. Aber wie man an den Filmfonds und den Aktien sah war das ein Trugschluß, Amerikaner haben nichts zu verschenken.

2. Und es ist die Politik und unser Rechtssystem das diese aggressiven Investoren, Heuschrecken nicht abwehren kann, die sich wie auf einen gedeckten Tisch ohne viel Skrupel bedienen, bis er leer ist. Man denke nur an die Filmfonds, die Fakten sind seit langen bekannt, aber aus falsch verstandenen Verständnis von wirtschaftlicher Liberalität sah man sich seitens der Politik nicht faehig dagegen zu handeln. Ob sich das mit der grossen Koalition im November 2005 aendert ist noch abzuwarten. Auch unsere Justiz reagiert immer erst dann wenn der Schaden eingetreten und nichts mehr zu retten ist. Dann ist auch die Zeit von Anwaelten die dann fuer teureres Geld Wiedegutmachung betreiben wollen, aber man wirft verlorenen Geld noch weiteres hinterher. Die Finanzjongleure sind dann schon wieder weitergezogen und bereiten neue Tricks vor, vielleicht arbeitet man schon am naechsten Aktienboom?

 

 

1. Milliarden Euro aus Deutschland fördern das amerikanische Filmgeschäft  anfang

 

Droht den Filmfonds das Aus wie der Spiegel in seiner Ausgabe 43/2005 berichtet.

Nun nach geraumer Zeit merkt es auch die Politik und Staatsanwaltschaften das diese Fonds nicht ganz legal sind.

So wird gegen den Mitte November womöglich endgültig vorbei ist mit dem Steuersparparadies Hollywood. Selbst die Branche rechnet bei den jetzigen Koalitionsverhandlungen in Berlin mit einem Aus der Verlustzuweisungsmodelle, die Besserverdienern bislang ebenso raffinierte wie glamouröse Schlupflöcher boten.

Seit Anfang Oktober sitzt Andreas Schmid in Untersuchungshaft. Die Münchner Staatsanwalt wirft ihm Steuerhinterziehung und Anlagebetrug vor. Anlegern soll am Ende der Laufzeit seines "Fonds 4" einen Gesamterlös von 115 Prozent, bezogen auf das Kommanditkapital garantiert worden sein. Auf der Homepage von VIP findet sich ein Schreiben der HypoVereinsbank, in dem die sich verpflichtet, Schlusszahlungen aus Lizenzverträgen in Höhe von insgesamt 449,3 Millionen Euro zu leisten. Beim VIP Fonds 3 übernahm die Dresdner Bank eine ähnliche Garantie. Laut Staatsanwälte verließ der größte Teil der eingesammelten Gelder nie die Banken. Es wurde auf Anlagekonten so die Staatsanwaltschaft geparkt und finanzierte das Zahlungsversprechen der Banken. Die Staatsanwälte sehen darin Steuerhinterziehung durch diese "Park & Hide Konstruktion".

Nun einfach gesagt alles hat ein Ende nur die Wurst hat zwei. Aber ich denke das schlaue Finanzjongleure an neuen Konstruktionen zum Steuersparen arbeiten

Nun wenn der Letzte weis was Sache ist und die Wiese abgegrast ist dann wandern halt die Heuschrecken weiter. Denken wir nur an den Aktienboom des Jahres 2000, vielleicht kommt der ja bald wieder, denn viel haben ja schon vergessen was war und denken diesmal schlauer zu sein. 

 

golem ring

(Herr der Ringe III kostete 330 Mio.$, wieviel davon zahlte der deutsche Steuerzahler?)

 

Wenn man als Deutscher in einen Hollywood-Film investiert, kann man im selben Jahr seine gesamte Investition steuerlich geltend machen, sprich 1Mio.Euro Investition mal 48,5% Steuersatz gleich Steuerrueckerstattung. So sind ab 1997 die Deutschen einer der größten Finanziers in Hollywood. Deutschland entgehen dadurch enorme Summen an Steuergelder, die fuer wirtschaftliche Investitionsprogramme notwendig waeren. Beispielhaft flossen im Jahr 2002 zirka 2 Milliarden Euro nach Hollywood, der Film "Chicago" wurde von deutschen Anlegern mit etwa 40 Millionen Euro gefördert und "Herr der Ringe - Die zwei Türme" waren  161 Millionen Euro aus Deutschland. Ohne diese Foerderung wuerde Hollywood kaum noch so strahlen, zirka 20% der gesamten Investitionen in Hollywood stammen mittlerweile aus der Bundesrepublik. Amerikaner reden dabei abfällig von "Stupid German Money".

Wirtschaftlich sind die Filmfonds kaum erfolgreich, aber weniger Gewinne bedeutet auch weniger Steuern. Obwohl die Fonds riskant sind, denken deutschen Anleger anders, da Verluste durch deutsche Steuergeschenke ueberkompensiert werden. Das Bundesfinanzministerium kennt das Problem und befuerchtet, dass wenn man das Steuerschlupfloch schliesst wird man durch neue Fondkonstruktionen die Steuervorteile wieder schaffen. Während Hollywood's Filmindustrie weiter waechst, ist die Deutsche schwer angeschlagen und nicht konkurrenzfaehig.

Dem deutschen Markt wird im großen Stile Kapital entzogen und die deutsche Filmwirtschaft liegt darnieder. So gehen von den 2 Milliarden Euro, die pro Jahr in Medienfonds fließen, 70 Prozent in Fonds, die weder in Deutschland drehen, noch Deutsche bei den Dreharbeiten beschäftigen.

 

Auch auf der Seite der Investoren sollte man einige Dinge beachten, so sind zwar sind die meisten deutschen Filmfonds an erfolgreichen Hollywood Produktionen beteiligt, was aber nicht unbedingt zu hohen Renditen fuer jene Investoren fuehrt. Komplizierte rechtliche Konstruktionen und intransparente Strukturen in Hollywood werden dazu benutzt, die Erträge der Filme derart zu verschleiern dass selbst bei Welterfolgen ein Nettoverlust vorgerechnet wird. So finanzierte Hollywood mit deutschem Geld vor allem solche Filmprojekte, denen die Studios nur geringe Chancen gaben - es galt einfach, das Risiko zu teilen. (und den Gewinn zu behalten) Zum anderen stellten die Deutschen zwar oft 60 Prozent des Produktionsbudgets, erhielten dafür aber nur die Vermarktungsrechte für die Welt außerhalb Nordamerikas, wo Hollywood-Filme meist nur 40 Prozent ihres Gesamtumsatzes erzielen. Ein schlechtes Geschaeft fuer deutsche Investoren, aber man wollte ja unbedingt beim grossen Bruder in Hollywood dabei sein

Das German Stupid Money im Jahr 2003 immer noch aktuell zeigt auch der Bericht des ZDF-Magazin Frontal 21. Unter dem gesendeten Bericht

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/24/0,1872,2089880,00.html

zeigen die Autoren das "Das Finanzministerium versuchte mehrfach mit mäßigem Erfolg, die Traumrenditen zu kappen. "Es gab seit 1999 schon verschiedenste Versuche von Seiten der Politik beziehungsweise der Finanzverwaltung, dem Ganzen einen Riegel vorzuschieben oder das anders zu lenken", berichtet uns Loipfinger. "Nur leider, die Erfolge waren sehr, sehr bescheiden. Denn wenn man sich anschaut, wo heute das Geld hinfließt im Vergleich zu damals, dann hat sich daran nichts geändert. Auch heute, von den neuen Medienfonds, fließt das meiste Geld nach Hollywood."

In einen konkreten Beispiel rechnen die Autoren vor wie man mit 64.000 Euro einen Anteil von insgesamt 150.000 Euro an "Lord of the Rings Teil 3" erhaelt. Mit dieser Inhaber-Schuldverschreibung kann der Investor, ohne die vollen 150.000 Euro gezahlt zu haben diese höhere Summe als Steuerverlust angeben, sprich als Werbungskosten. Beim Spitzensteuersatz spart man cirka 79.000 Euro. Das bedeutet 79.000 Euro (Steuerrueckerstattung) : 64.000 Euro (Investition) ergibt cirka 24 Prozent Rendite.

Wenn nun in Deutschland die Diskussion ueber Vereinfachung des Steuerrechtes zwecks Steuergerechtigkeit gefuehrt wird, darf man solche Punkte des Steuerrechtes mit Auslandsberuehrung nicht vergesessen. Noch einfacher gesagt, Steuergerechtigkeit wird es wahrscheinlich auch mit stark vereinfachten Steuerrecht nicht geben. 

 

 

II. Der Fall der Deutschen Telekom Dokumentbeginn

(Kauf der amerikanischen Firmen Voice-Stream und Powertell)

"Stupid German Money" findet man nicht nur in den Bereich der Filmindustrie, ein weiteres Musterbeispiel fuer jenes ist der Fall der DeutschenTelekom die, wie jeder weis die beiden amerikanischen Firmen Voice Stream und Power Tel im Zug von Aktientausch kauften. Diese beiden Unternehmen waren kurz vor der Insolvenz, im Fall von Power Tel lag bereits bilanzielle Ueberschuldung vor.

Auf Seite 8 des Boersenzulassungsprospekt zum 31.5.2001 heisst es zu Voicestream:

"Im Jahr 2000 erwirtschaftete VoiceStream einen Jahresfehlbetrag von US$ 2,1 Mrd. bei einem Gesamt-umsatz von US$ 1,9 Mrd., verglichen mit einem Jahresfehlbetrag im Jahr 1999 von US$ 454,7 Mio. bei einem Gesamtumsatz von US$ 475,5 Mio. und einem Jahresfehlbetrag im Jahr 1998 von US$ 254,3 Mio. bei einem Gesamtumsatz von US$ 168,6 Mio."

Auf Seite 10 heisst es zu Powertell

"Powertel wies im Jahr 2000 einen Jahresfehlbetrag von US$ 212,2 Mio. bei einem Gesamtumsatz von US$ 464,2 Mio. aus, verglichen mit einem Jahresfehlbetrag von US$ 124,7 Mio. im Jahr 1999 bei einem Gesamtumsatz von US$ 284,9 Mio. und einem Jahresfehlbetrag von US$ 265,8 Mio. bei einem Gesamtumsatz von US$ 179,0 Mio. im Jahr 1998"..... "Die Umsatzerloese stiegen im ersten Quartal 2001 auf US$ 158,3 Mio., verglichen mit US$ 100,1 Mio. im ersten Quartal des Vorjahres. Der Verlust aus betrieblicher Taetigkeit fiel auf US$ 20,6 Mio. verglichen mit US$ 23,3 Mio. im ersten Quartal 2000, und der Fehlbetrag fiel auf US$ 49,7 Mio. von US$ 50,5 Mio. Das negative Eigenkapital belief sich zum 31. Maerz 2001 auf US$ 182,5 Mio., verglichen mit U.S.$ 261,0 Mio. zum 31. Dezember 2000. Zum 31. Maerz 2001 hatte Powertel Verbindlichkeiten von insgesamt US$ 1,7 Mrd., von denen US$ 0,21 Mrd. kurzfristige, und der Rest langfristige Verbindlichkeiten waren."

"Die Deutsche Telekom rechnet in den naechsten Jahren mit erheblichen Betriebsverlusten und Nettomittelabfluss aus Geschaeftstaetigkeit bei VoiceStream und Powertel, waehrend die Deutsche Telekom gleichzeitig weiterhin deren Systeme entwickeln und aufbauen und ihre Kundenbasis vergroessern wird. Die Deutsche Telekom ist der Ansicht, dass VoiceStream und Powertel moeglicherweise nicht in der Lage sein koennten, in der Zukunft profitabel zu werden oder zu bleiben oder einen Nettomittelzufluss aus Geschaeftstaetigkeit zu erzielen oder zu halten. Darueber hinaus koennten die Gesellschaften moeglicherweise nichtausreichend Cash-Flow erwirtschaften, um ohne die Hilfe der Deutsche Telekom den bestehenden oder zukuenftigen Fremdfinanzierungsbedarf zu bedienen."

Aufgrund der hoeheren Abschreibungen im Zusammenhang mit den Akquisitionen und der hoeheren Kapitalaufwendungen, die fuer den weiteren Ausbau der Mobilfunknetze von VoiceStream und Powertel in den Vereinigten Staaten entstehen, ist zu erwarten, dass die Geschaefts- und Finanzergebnisse der DeutschenTelekom deutlich nachteilig beeinflusst werden.

(Orginaldokument der Telekom)

 

Einfach gesagt nach deutschen Recht haette fuer Powertell Insolvenzantrag gestellt werden muessen. Das ist bei negativen Eigenkapital und negativer Ueberlebensprognose zwingend und 1,7 Mrd.US-$ Schulden wohl verstaendlich. In diese beiden Unternehmen investierte der Vorstand der Telekom erst mal 5 Mrd. Euro "Initialinvestment" um den dadurch entstandenen Wert ueberteuert zu kaufen. Das hiess das die amerikanischen Powertel- und Voicestream-Aktionaere fuer ihre wertlosen Aktien eine bis dahin hoch im Kurs stehende Telekomaktie bekammen, die sie dann an der NASDAQ zu Bargeld machten. Gerade wenn man den Kurs der Telekomaktie betrachtet konnte man den Niedergang der Aktie mit der Uebernahme der beiden Unternehmen verbinden. Ein Strafverfahren gegen den Vorstand wegen Untreue diesbezueglich laeuft bei der Staatsanwaltschaft Bonn!!!

 

Kurs-Volumen Chart der Telekom an der NASDAQ (National Association of Securities Dealers Automated Quotations)

                                                                                                                   


Kurs Volumen-Chart von Voicestream Mai bis November 1999

 

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Wie man an diesen Langzeit-Kurs-Volumenchart der Telekom an der NASDAQ sehen kann begann der Handel stark mit der Bekanntgabe der Uebernahme (Juli 2000) der beiden US-Firmen anzusteigen. Der Kurs der Voicestreamaktie wurde von cirka 15 auf 100 $ in 6 Monaten hochgepuscht  Die Bezahlung (Mai 2001) erfolgte groesstenteils mit Aktien der Telekom, die bis zu diesen Zeitpunkt noch einen guten Kurs hatten, danach stark abfielen. Der rapide Sturz des Telekom-Aktienwert ist wesentlich dieser Ueberflutung von eingetauschten wertlosen Powertell und Voicestreamaktien und der Glattstellung an der Boerse zu verdanken. Am 31.5.2001 werden an der NASDAQ 16 Mill. Aktien der Telekom gehandelt, (Tag des Kaufes) am 5.6.2001 13 Mill. Aktien und 15.6.2001 immerhin noch 10 Mill. Aktien an einen Tag. Bemerkenswert ist auch die Zunahme des Handels und Kursverfall seit Juni 2000. (Ankaufsabsicht wird bekannt). Scheinbar wusste man in den USA genau bescheid was Powertell und Voicestream wert war und verkaufte die Telekomaktie. Einen solchen Anstieg des Handels gab es in Deutschland nicht, erst am 15. Juni 2001 handelte man sprunghaft 117 Millionen Telekom-Aktien allein in Xetra an einen Tag und von da an ging es Schlag auf Schlag mit dem Kurs Bergab.    

 

 

III.Cross Border Leasing (deutsche Kommunen bringen ihr Tafelsilber zum Pfandleiher?)

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Kurz gesagt: Ami Wirtschaftsberater sagen was deutsche Anlagen wert sind, Ami-Anwaelte sagen was in den Vertraegen drin steht und Ami-Gerichte entscheiden wann deutsche Kommunen Schadensersatz leisten. Nur unterschreiben duerfen deutsche Kommunen, Schadensersatz leisten und Steuerverluste hinnehmen.  

 

Grundstruktur einer Service Contract-Transaktion (von den Anwaelten Freshfields Bruckhaus Deringer Orginaldokument der Firma )

Der deutsche Beteiligte vermietet als Hauptvermieter (Head Lessor) das betreffende

in Deutschland gelegene Objekt mit einem langfristigen Hauptmietvertrag (Head Lease) an den Hauptmieter (Head Lessee) in den USA. Bei diesem handelt es sich um einen Trust, also ein Treuhandvermögen nach US-Recht, das für den US-Investor eingerichtet wird. Zeitgleich vermietet der US-Trust als Vermieter (Lessor) das Mietobjekt an den deutschen Hauptvermieter zurück, der damit zugleich Mieter (Lessee) unter dem Rückmietvertrag (Lease) wird. Die Laufzeit des Hauptmietvertrags übersteigt regelmäßig 125% der für US-Bilanzzwecke zu ermittelnden Restnutzungsdauer. Dies führt zu Laufzeiten von 99 oder mehr Jahren, die es dem US-Investor ermöglicht, für sich den Erwerb des wirtschaftlichen Eigentums am Mietobjekt für US-Zwecke in Anspruch zu nehmen und dadurch die Möglichkeit der Abschreibung des Objekts zu erreichen. Mit Hilfe des Mietvertrags, der eine deutlich kürzere Laufzeit hat, verbleibt die tatsächliche Nutzung des Mietobjekts weiterhin beim deutschen Mieter. Zur Darstellung des Erwerbs des wirtschaftlichen Eigentums für US-Zwecke zahlt der Hauptmieter die Mietraten für den Hauptmietvertrag bei Abschluss der Transaktion im Voraus an den deutschen Hauptvermieter. Die dazu erforderlichen Mittel setzen sich teilweise aus Eigenkapital des US-Investors, zum überwiegenden Teil aber aus Darlehen zusammen. Die Vorauszahlungen der Mietraten unter dem Hauptmietvertrag führen bei Abschluss der Transaktion zu einem erheblichen Mittelzufluss beim deutschen Hauptvermieter. Dieser setzt die Mittel dazu ein, Kreditinstitute bzw. namhafte Versicherungsgesellschaften für die Zahlung der zukünftigen Verpflichtungen unter dem Mietvertrag (und bei Ausübung der Beendigungsoption) zu verpflichten (Defeasance).

Der Barwertvorteil ist der Betrag, den die deutsche Partei aus den Vorauszahlungen des US-Vertragspartners bei Abschluss der Transaktion zurückbehält, nachdem die notwendigen Zahlungen an die jeweiligen Defeasance-Parteien erfolgt sowie die Transaktionskosten bezahlt sind. Der deutschen Partei steht in ihrer Funktion als Mieter unter dem Mietvertrag am Ende des Mietvertrags eine Kaufoption (Early Buyout Option) zu. Wird die Option ausgeübt, so endet die Gesamttransaktion einschließlich des langfristigen Hauptmietvertrags gegen Zahlung des Kaufoptionspreises. Der Mieter kann bei Ausübung der Kaufoption sicherstellen, dass ihm das Mietobjekt nicht dauerhaft entzogen wird. Die zur Zahlung des Kaufoptionspreises notwendigen Mittel sind bereits bei Abschluss der Transaktion bei den Defeasance-Instituten hinterlegt worden. Übt die deutsche Partei die Kaufoption zum Ende des Mietvertrags nicht aus, so kann der US-Investor von seinem deutschen Vertragspartner nunmehr den Eintritt in die sog. Service Contract-Periode verlangen. Dabei würde der US-Investor als Dienstleister (Service Provider) unter einem Service Contract der deutschen Seite die wirtschaftliche Leistung des Mietobjekts gegen Marktentgelt andienen, bei einer Müllverbrennungsanlage z.B. die Verbrennungskapazität. Der Betrieb der Anlage würde einem unabhängigen Dritten als sog. Operator überlassen.

 

 

Was die Anwaelte nicht sagen ist, dass der Trust nach amerikanischen Recht irgendwo auf den Cayman Inseln sitzt und nur eine Briefkastenfirma ist. Niemand weis wer dahintersteht wer entscheidet. Auch eine Form von Publizitaetspflicht wie man sie in Deutschland kennt gibt es dort nicht. Der Hauptteil des Transaktionsvolumen (der Wert der U-Bahn u.s.w.) versickert bei den Vermittler, Anwaelten und Versicherungen.(Wenn eine Versicherung pleite geht muessen die Kommunen ihre Objekte moeglicherweise ein zweites mal bezahlen)  Den sogenannten "Barwertvorteil" von mageren 4 % fuer die Kommunen ist nicht mehr als ein Stueck Kaese auf einer Mausefalle fuer die Kommunen. So behalten sich die Investoren umfangreiche Moeglichkeiten der Vertragskuendigung vor, was Schadensersatz faellig werden laesst. Dieses ist dann vor amerikanischen Gerichten zu entscheiden, wo bereits die Anwaltskosten den "Barwertvorteil" leicht uebersteigen. So zahlte die Stadt Aachen fuer die Beratung eines CBL-Deals 18 Mill. Euro an Anwaelte und Wirtschaftberater. Nach Ende der Mietzeit steht der Stadt die Moeglichkeit des Rueckkaufes des Leasinggegenstandes offen. Aber welchen Preis wird man seitens der Investoren verlangen und koennten sich die heute so finanziell armen deutschen Kommunen dann den Preis leisten. Ein Punkt ueber den man sich vor den amerikanischen Gerichten herrlich und teuer streiten kann.

 

Seite 6 Frankfurther U-Bahn Deal "Mit Ablauf der Mietzeit hat der Mieter das Recht, gegen Zahlung eines bereits bei Zeitpunkt des Abschlusses der Transaktionsverträge fest vereinbarten Kaufoptionspreises in Höhe eines den erwarteten Verkehrswertes übersteigenden Betrags (der „Kaufoptionspreis”) die Rechte des Trust aus dem Hauptmietvertrag zu erwerben. Bei Ausübung dieser Kaufoption durch den Mieter und Erfüllung sämtlicher Bedingungen (einschließlich Zahlung des Kaufpreises und aller anderen gemäß den Operativen Verträgen fälligen Beträge) wird die Rechtsstellung des Trust an der Anlage und in der Folge auch die Transaktion beendet."

(Vertragsbeschreibung Frankfurther CBL U-Bahn Deals gesamt)

 

Das heisst, dass der Betrag der nach Ablauf der Mietzeit zu zahlen ist noch nicht bekannt ist, denn was sind "aller anderen gemaess den operativen Vertraegen faelligen Betraege". Da man die Vertraege auf deutscher Seite nur im kleinen Umfang kennt und sicherlich einige Haken enthalten sind wird der Preis in die Hoehe getrieben werden. Auch muss der Vertragspartner, da er sehr schwer in Regress genommen werden kann (Briefkastenfirma auf Suedseeinsel, wo auch so mancher Betreiber von 190-Nummern sitzt) in keiner weise Fair sein, Geld einpacken und abhauen, wer hindert diese Geschaeftleute. 

So sprechen sogar einige Vermittler solcher Geschaefte von einer "Black Box Entscheidung" auf deutscher Seite, im Klartext die deutschen Kommunenvertreter wissen nicht was sie unterschreiben, so schrieb der Spiegel 9/2003 "Es bedarf einer ganzen Heerschar spezialisierter Anwälte, Steuerberater, Wertgutachter, Bankberater und Vermittler, diese Kreislauf-Geschäfte nach dem Lease-in-Lease-out-Prinzip (LiLo) so zu arrangieren, dass nach deutschem Recht die Kommune wirtschaftlicher Eigentümer bleibt, es aus amerikanischer Sicht aber der US-Trust wird. Die Vertragskonvolute, ausschließlich in englischer Sprache nach US-Recht abgefasst, füllen gut und gern 1700 Seiten. Die Bürgermeister,....  können mit dem Papierberg wegen "der übergroßen Fülle und Komplexität" kaum etwas anfangen, wie die an solchen Verträgen beteiligten Rechtsanwälte Frank Laudenklos und Claus Pegatzky freimütig einräumen. Noch weniger erfahren die Stadträte, die solche Deals absegnen müssen. Ihnen wird in der Regel nur eine etwa 35-seitige Transaktionsbeschreibung mit den Grundzügen des Vertrags vorgelegt. Die Einsicht in den Originalvertrag wird ihnen in der Regel verwehrt. So kennen die Entscheider meist weder die genauen Konditionen noch den Namen des Investors"

 

Das die Vertraege in ganz Deutschland aehnlich sind ergibt sich aus der Formerfordernis den Erfolg in Amerika zu erzielen und der Naivitaet der deutschen Kommunalpolitiker, die die Vertraege nicht verstehen und sehen wollen. Siehe auch Seite 4  (B.u.n.d. zu CBL mit kurznotizen einer Vertragsbeschreibung)

 

Wie reagieren Staatsanwaltschaften auf Anzeigen wegen Untreue (Cross border Leasing) 

 

Kurz gesagt ueberhaupt nicht. Der Paragraph 266 StGB sagt: Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögens-interessen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 

Einfach gesagt im Bezug auf CBL, wer Vertraege wie hier CBL-Vertraege zum Nachteil der Kommune abschliesst oder wer Vertraege nicht prueft und dadurch Schaden verursacht wird bestraft.Verantwortlich sind der Oberbuergermeister und der Stadtrat.

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Stellvertretent fuer viele Reaktionen der Staatsanwaltschaften sei hier die der Berliner genannt Unter dem Aktenzeichen 76 Js 684/03 schreibt jene: "Bloße Vermutungen und Moeglichkeiten begruenden jedoch noch keinen Anfangsverdacht im Sinne der vorgenannten Vorschriften....Es ist daher unzulaessig, Ermittlungen in der Hoffnung zu beginnen, dass diese tatsaechliche Anhaltspunkte fuer das Vorliegen strafbarer Handlungen erbringen werden. Da zureichende tatsaechliche Anhaltspunkte fuer eine verfolgbare Straftat in Berlin nicht vorliegen war das Verfahren einzustellen."(Schoen aus Kommentaren abgeschrieben)

Einfach gesagt die Staatsanwaltschaft hat die Anzeige in den Papierkorb geworfen, aber was benoetigen jene eigentlich um taetig zu werden, Gestaendnisse!!!!!!?

 

Weitere Infos zum Thema

(B.u.n.d. zu CBL mit kurznotizen einer Vertragsbeschreibung zum Cross Border Leasing

Beitrag des WDR: Hundert Jahre wie ein Tag Thema: Cross Border Leasing

Erklaerungen des amerikanischen

Internal Revenue Services (Finanzbehoerde): Reveneu. Rul. 99-14 und

Bulletin No. 2002–44